Amtstafel

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Registrierung Imkereibetriebe

Wer ist meldepflichtig?

Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt.
Die Pflicht zur Registrierung beginnt mit der Haltung von einem Bienenvolk!
Ab dem 1. April 2016 gilt die Pflicht zur Registrierung als Imkerin und Imker!
Es werden die Stammdaten des Imkers, gemeldet.
Weiters wird angegeben, ob zukünftige Eintragungen (also die Standorte und Anzahl der Völker zu 2 Stichtagen) persönlich (über Internet) oder durch die Ortsgruppe vorgenommen werden.

Nähere Informationen unter: www.biene-oesterreich.at

VIS Imkerei Registrierung.pdf

Donnerstag, 19. Januar 2017